Organisation & Mitgliedschaft
Das oberste Organ ist die mindestens einmal jährlich einzuberufende Mitgliederversammlung.
Der Verein besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern.
Aktivmitglieder können ausschliesslich Vermögensverwaltungsgesellschaften mit einer Bewilligung gemäss Gesetz über die Vermögensverwaltung
(VVG) sein.
Als Passivmitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen, die Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft jedoch nicht erfüllen, sowie natürliche und juristische Personen, die sich in der Vergangenheit für den Berufsstand der unabhängigen Vermögensverwalter Verdienste erworben haben. Passivmitglieder werden, soweit als möglich, zu Vereinsanlässen eingeladen. Sie dürfen jedoch nicht auf die Vereinsmitgliedschaft verweisen oder das Logo des Vereins verwenden.
Mehr über die weitere Organisation und die Mitgliedschaft erfahren Sie aus unseren
Statuten.